


Baugrundstück in Frankfurt-Harheim 338 m²
60437 Frankfurt
- Grundstück
- ca. 338 m²
Objektbeschreibung
Traumhaftes Baugrundstück in begehrter Lage von Frankfurt-Harheim zu verkaufen
Dieses attraktive Baugrundstück mit einer Fläche von 338 m² befindet sich ein einem ruhigen und familienfreundlichen Wohngebiet im charmanten Harheim. Umgeben von viel Grün und mit guter Anbindung an die Frankfurter Innenstadt bietet es eine ideale Kombination aus naturnahem Wohnen und urbanem Lebensstil.
Dieses Baugrundstück bietet eine hervorragende Möglichkeit Ihren Traum vom Eigenheim in Form einer Doppelhaushälfte in einer der beliebtesten Lagen Frankfurts zu verwirklichen. Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie Ihr neues Zuhause nach Ihren eigenen Vorstellungen.
Lage
Harheim zeichnet sich durch seinen dörflichen Charakter und die Nähe zur Natur aus. Die Nidda sowie zahlreiche Rad- und Wanderwege laden zu Freizeitaktivitäten im Freien ein. Gleichzeitig ist die Frankfurter Innenstadt in weniger als 20 Minuten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. In unmittelbarer Umgebung finden Sie Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen, Kindergärten und Restaurants.
Kindergärten und Schulen im Umfeld des Grundstücks:
- Ev. Kindertagesstätte Frankfurt-Harheim (3-6 Jahre), Harheim
- Kinderzentrum in den Schafgärten (1-6 Jahre), Harheim
- Krabbelstube Dina Harheim (0-3 Jahre), Harheim
- Grundschule Harheim
- Otto-Hahn-Schule, kooperative Gesamtschule, Nieder-Eschbach
- John-F.-Kennedy-Schule, Haupt- und Realschule, Bad Vilbel
- Anna-Schmidt-Schule, Gymnasium, Privatschule, Nieder-Erlenbach
Weitere Angaben
- Verfügbar ab
- sofort
Sonstiges
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungs-/Beratungstermin, in dem wir Ihnen die hier angebotene Immobilie detailliert vorstellen. Bitte haben Sie gleichzeitig Verständnis dafür, dass wir Anfragen ohne vollständige Kontaktangaben (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) nicht bearbeiten können.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsparteien
Der Vertrag kommt zwischen dem Vermieter / Verkäufer, im Folgenden Auftraggeber genannt, und der Menge und Menge Immobilien GmbH, im Folgenden Makler genannt, zustande.
Vorrangig gelten die individuellen und die einzelnen formularmäßigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Makler, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend.
2. Maklerprovision (Courtage)
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Makler für die Vermittlung oder den Nachweis zum Abschluss von Verträgen nachfolgende Maklerprovision (Courtage):
- Bei Grundstückskaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften erhält der Makler für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen 2,5% des Verkaufspreises des Objekts zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer jeweils von Käufer und Verkäufer.
- Für alle anderen Objekte erhält der Makler eine Courtage in Höhe von 5% des Kaufpreises des Objektes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Käufer.
- Bei privaten Verträgen zur Vermietung erhält der Makler eine Provision in Höhe von 2 netto Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Auftraggeber.
- Bei gewerblichen Miet- oder Pachtverträgen erhält der Makler eine Provision gemäß der mit dem Auftraggeber individuell vereinbarter Höhe zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Dies gilt auch dann, wenn der vom Auftraggeber gewünschte wirtschaftliche Erfolg mindestens mitursächlich auf die Maklertätigkeit zurückzuführen ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (insbesondere Inseratskosten, Portokosten, Objektbesichtigungskosten, Fahrkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt und soweit der Anspruch auf Aufwendungsersatz vereinbart worden ist.
Die Courtage wird mit dem rechtswirksamen Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet-, und Pachtvertrag) fällig.
3. Informationen und Unterlagen
Die dem Auftraggeber von dem Makler zur Verfügung gestellten Maklerangebote, Informationen und Unterlagen inklusive der Objektnachweise sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber ist ausdrücklich untersagt, die erhaltenen Angebote, Informationen, Unterlagen etc. unberechtigt, d.h. ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers, an Dritte weiterzugeben.
Im Falle eines Verstoßes, insbesondere im Falle der Weitergabe eines Nachweises an Dritte oder der Weitergabe durch den Dritten an eine andere Person, haftet der Auftraggeber dem Makler für die diesem entgangene Provision, wenn der Dritte oder eine andere Person wegen der unbefugten Weitergabe des Nachweises den Vertrag abschließt. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Maklers bleiben unberührt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von dem Makler weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, etc. auf den erteilten Auskünften und Angaben des Objektanbieters beruhen. Die Überprüfung der Objektinformationen und Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit der weitergegebenen Angaben übernimmt der Makler ausdrücklich nicht. Der Makler sichert derartige Angaben nicht zu und gibt keine Garantien ab. Hierzu sind auch seine Mitarbeiter und Kooperationspartner nicht befugt.
Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten.
Besichtigung anfragen
359.000 €
Anfragen